Wartung von Kleinkläranlagen – die Grundlagen
Die Wartungspflicht ergibt sich aus der Genehmigung der konkreten Anlage und den lokalen Vorgaben. Übergreifend gelten folgende Grundsätze:
- Wartung durch einen Fachbetrieb (1–3 × pro Jahr je nach Bauart und Anforderungen)
- Eigenkontrolle durch den Betreiber (regelmäßige Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebsbuch)
- Vorlage der Wartungsprotokolle an die empfangende Stelle
- Aufbewahrung von Protokollen und Betriebstagebuch
- Funktionsprüfung und ggf. periodische Inspektion